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Die kaufvorgänge  

Die kaufvorgänge 

1. Finanzierung
Bevor Sie sich aktiv auf die Suche nach Ihrem neuenZuhause in Spanien machen, sollten Sie prüfen, wie der Kauf finanziert werdensoll. So können Sie schnell handeln, wenn die richtige Immobilie auftaucht. Inder Regel ist es möglich, die spanische Immobilie mit 50-70% des Marktwertes zubeleihen, die Hypothek erfolgt dann in Euro. Eine andere Alternative bestehtdarin, eine zusätzliche Hypothek an Ihrem derzeitigen Wohnort aufzunehmen, unddann wird die Hypothek in der Währung Ihres Landes aufgenommen. Es istnatürlich auch möglich, beide Optionen miteinander zu kombinieren. Wir helfenIhnen, eine gute Lösung zu finden. 

2. Rechtsvertretung
Es besteht ein Unterschied zwischen dem Kauf einerImmobilie in z.B. Skandinavien und Spanien. In Spanien wirdder Käufer durch einen gesetzlichen Vertreter vertreten. Der gesetzlicheVertreter wird Ihnen während der gesamten Transaktion helfen und nur IhreInteressen vertreten. Wir bei Spaindinavia arbeiten mit mehrerenRechtsvertretern zusammen und natürlich helfen wir Ihnen bei derKontaktaufnahme zu einem geeigneten Rechtsvertreter. 

3. NIE-number - steueridentifikationsnummer
Um ein Eigenheim in Spanien besitzen zu können, benötigen Sie einespanische Steueridentifikationsnummer, eine so genannte NIE-Nummer. Sobald Siediese erhalten haben, können Sie sich als Eigentümer in das Register derGemeindeverwaltung eintragen lassen. Ihr gesetzlicher Vertreter hilft bei derErstellung und Registrierung der NIE-Nummern für jeden, der einen Teil derImmobilie besitzt. 

4. Bieten/verhandeln
Sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, helfen wir Ihnen bei der Abwicklungder Ausschreibung. In den meisten Fällen ist das Gebot niedriger als derStartpreis. In Ausnahmefällen kann ein Aufwärtsbieten stattfinden. Es istjedoch üblich, dass Sie der einzige Bieter sind und sofort eine Verhandlung mitdem Verkäufer beginnen können. 

5. Untersuchungspflicht des käufers
Als Käufer sind Sie dafür verantwortlich, die Wohnung zu prüfen, bevor Sieeinen Kaufvertrag unterzeichnen. Sie kaufen das Wohneigentum in seinembestehenden Zustand, und deshalb ist es, von wenigen Ausnahmen abgesehen, oftsehr schwierig, sich nach der Vertragsunterzeichnung über etwas zu beschweren.Ihr gesetzlicher Vertreter hilft Ihnen bei der Untersuchung des rechtlichenZustands der Wohnung. 

6. Vertrag - "Arras" oder "Kaufoption"
Wenn Sie und der Verkäufer sich auf alle im Verkauf enthaltenen Bedingungeneinigen, wird ein "arras" geschrieben oder eine "Option deCompras" - ein Kaufvertrag. Einige Bedingungen sind obligatorisch undgesetzlich festgelegt, andere sind freie Bedingungen zwischen den Parteien.Einige Bedingungen können so beschaffen sein, dass, wenn sie nicht erfülltwerden, das Geschäft hinfällig wird, z.B. Bedingungen für Hypotheken. ImZusammenhang mit diesem Vertrag wird auch eine Anzahlung geleistet. Diesebeträgt normalerweise 10-15% des Kaufpreises. Wenn Sie einen gesetzlichenVertreter haben, wird er oder sie in diesen Prozess einbezogen. 

7. Tag der fertigstellung / zugang erhalten
Am Tag der Fertigstellung treffen sich Käufer (oder ihre gesetzlichenVertreter) und Verkäufer mit ihren jeweiligen Vertretern beim Notar. Hier wird die "Escritura Pública de Compraventa" - der Kaufbrief- erstellt. Bei dieser Gelegenheit werden die Identität des Käufers (oderseines gesetzlichen Vertreters) und des Verkäufers sowie der rechtliche Zustanddes Hauses sichergestellt. Die eventuelle Hypothek wird ebenfalls von einemNotar registriert. Wenn Sie einen gesetzlichen Vertreter haben, ist er oder siefür diesen Prozess verantwortlich. 

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